Jahrgangsstufe 12 - Verordnung

Die Oberstufe der Gesamtschule Gießen-Ost gliedert sich in die Einführungsphase (Jahrgang 11) und die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12/13).
In der Qualifikationsphase erfolgt der Unterricht gemäß dem Kurssystem.

s anker 1. Vorbemerkungen der GGO

s anker 2. Die Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12/13) an der GGO

s anker 3. Zulassung zum Abitur am Ende der Qualifikationsphase

s anker 4. Voraussetzungen für die Fachhochschulreife während der Qualifikationsphase

s link  Aktuelles zur Jahrgangsstufe 12 an der Gesamtschule Gießen-Ost

s link  Allgemeine Informationen zur Gesamtschule Gießen-Ost

s top Vorbemerkungen

Seit 1. August 2009 gilt für alle hessischen Schulen mit gymnasialer Oberstufe und die beruflichen Gymnasien die neue Rechtsverordnung "OAVO" (Oberstufen- und Abiturverordnung) vom 20. Juli 2009.

Diese Rechtsverordnung hat insbesondere für die Qualifikationsphase (= Jahrgänge 12 und 13) die Oberstufenstruktur noch stärker festgelegt als bisher. Damit bleibt den Schulen nur noch ein geringer Ermessensspielraum.

Die Qualifikationsphase ist - im Gegensatz zur Einführungsphase (= Jahrgangsstufe 11) - vollständig nach dem Kurssystem organisiert.
Allerdings werden die Grundkurse an der GGO in vielen Fächern auf der Basis der Klassen aus der Einführungsphase zusammengesetzt. Dadurch haben die Schülerinnen und Schüler eine vertrautere Lernumgebung sowie die gleichen Lernvoraussetzungen.

Der Stundenplan ist so kompakt konzipiert, dass die SchülerInnen möglichst wenig Nachmittagsunterricht und freie Kernstunden haben.
Der Sportunterricht findet aber immer nachmittags statt.

s top Qualifikationsphase (Stufe 12/13)

a) Verbindliche Fächer

In den zwei Jahren der Qualifikationsphase sind verbindlich mindestens 10 Fächer, davon wiederum mindestens 7 durchgehend bis zum Abitur zu belegen:

  • jeweils 4 Halbjahreskurse in
    • Deutsch (D),
    • verbindliche Fremdsprache (FS, belegt seit der Sekundarstufe I),
    • Geschichte (G),
    • Religion (R-ev, R-ka) oder Ethik (Eth),
    • Mathematik (M),
    • einem Fach der drei Naturwissenschaften
      •  Biologie (Bio),
      •  Physik (Ph),
      • Chemie (Ch) und
    • Sport (Spo),
  • jeweils mindestens 2 Halbjahreskurse (i.d.R. bis zum Ende der Qualifikationsphase I (= Jahrgangsstufe 12)) in
    • Politik und Wirtschaft (PoWi),
    • Kunst, Musik oder Darstellendes Spiel sowie in
    • einer 2. Fremdsprache oder einer 2. Naturwissenschaft oder Informatik

Diese Belegverpflichtungen ergeben zusammen eine Mindestanzahl von 34 Kursen.

Darüber hinaus ist es möglich, jedes weitere Fach zu belegen, wenn es die Organisation der Schule zulässt.

Daher müssen in der Jahrgangsstufe 12 - abhängig von der Wahl der Leistungsfächer - mindestens 31 bis 35 Wochenstunden belegt werden. In der Jahrgangsstufe 13 kann dann die Belegverpflichtung reduziert werden.
Allerdings sollte nach der verbindlichen KMK-Vereinbarung zur Oberstufe während der Qualifikationsphase i.d.R. insgesamt 66 Wochenstunden Unterricht belegt werden - d.h. i.d.R. 33 Wochenstunden pro Schuljahr. Daher kann nach der Qualifikationsphase I die Fächerbelegung nicht in dem Maße reduziert werden, wie es nach der Verordnung möglich wäre.

b) Wahl der Leistungsfächer

Die/Der Schüler/in wählt gegen Ende der Einführungsphase zwei Leistungsfächer (LF).

Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Eines davon muss Mathematik oder eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache sein (unten fett dargestellt)
  • Sie/Er kann nur ein Fach als Leistungsfach wählen, in dem sie/er in Stufe 11 durchgehend Unterricht hatte und
  • mindestens 5 Notenpunkte erreichte.
  • Als Fremdsprache kann nur eine Sprache gewählt werden, die aus der Sekundarstufe I fortgeführt wird.

An der Gesamtschule Gießen-Ost werden derzeit folgende Leistungsfächer regelmäßig eingerichtet und unterrichtet:

  • Aufgabenfeld I (künstlerisch-sprachlich):

    • Deutsch,
    • Englisch,
    • Französisch,
    • Kunst,
    • Musik,
  • Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftlich):

    • Politik und Wirtschaft,
    • Geschichte,
  • Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftlich):

    • Mathematik,
    • Biologie,
    • Chemie,
    • Physik,
    • Informatik
  • Sport

Weitere Leistungsfächer sind möglich, wenn sich jeweils mehr als zwölf Schüler/innen dafür interessieren:

  • Latein,
  • Erdkunde,
  • Religion

c) Grundkursfächer

In den verbindlichen Fächern, aus denen kein Leistungsfach gewählt wurde, muss die/der Schüler/in Grundkurse besuchen (vgl. Aufstellung oben). Hierbei ist zu beachten, dass Religion verbindliches Unterrichtsfach ist. Religion muss besucht werden, wenn die/der Schüler/in sich nicht vorher schriftlich abmeldet. Meldet sie/er sich ab, dann gilt:

  • sie/er muss in der Regel dafür Ethik belegen,
  • sie/er kann Religion nicht mehr als Prüfungsfach wählen.

Da die Zahl der verbindlichen Fächer sehr hoch ist, ergeben sich nur wenige Möglichkeiten zur Wahl anderer Fächer und Kurse, deren Zahl je nach Wahl der Leistungsfachkombination differieren kann.

d) Fremdsprachen

Am Ende der Stufe 11 entscheidet die/der Schüler/in, welche der beiden Fremdsprachen sie/er in Stufe 12/13 weiter betreiben will.

Verbindliche Fremdsprache (FS) in diesem Sinne kann jedoch nur eine Sprache sein, die sie/er aus der Sekundarstufe I fortführt.

Wer in der Sek.I keine 2. FS betrieben hat, muss in der Sek.II eine 2. FS ab Beginn des 11. Jahrgangs 3 Jahre lang mit 4 Wochenstunden belegen (an der GGO i.d.R Spanisch oder Italienisch). Die beiden letzten Kurse müssen in diesem Falle in die Abiturwertung eingebracht werden.
Wer in der Sek.I eine 2. FS von Jahrgang 7 bis 10 betrieben hat, kann diese FS am Ende der Stufe 10 abschließen, muss dann aber in der Sek.II eine weitere FS neu beginnen.

e) Wochenstunden

Die Anzahl der Wochenstunden für die jeweiligen Fächer variieren wie folgt:

  • Leistungskurse werden mit 5 Wochenstunden (ggf. + 1 Tutorenstunde) ,
  • Grundkurse in Deutsch und Mathematik werden mit 4 Wochenstunden,
  • Grundkurse in den Fremdsprachen, PoWi, Geschichte oder den Naturwissenschaften werden mit 3 Wochenstunden,
  • Grundkurse in Religion oder Ethik, Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel sowie Sport werden mit 2 Wochenstunden,
  • Wenn Kunst oder Musik 3. (= schriftliches ) Abiturfach sein soll,
    muss zusätzlich noch Kunst- bzw. Musiktheorie durchgängig mit 1 Wochenstunde belegt werden.
  • Wenn Sport 4. oder 5. Abiturfach sein soll, muss Sport durchgängig mit 3 Wochenstunden belegt werden.

Jede Stunde dauert 45 Minuten. 

Achtung: Der Schulgong ist an der GGO aus pädagogischen Erwägungen abgeschafft worden.

f) Klausuren

In allen Leistungs- und Grundkursen werden pro Halbjahr zwei Klausuren geschrieben. Dabei kann in den Grundkursen jeweils eine Klausur ersetzt werden durch eine Klausurersatzleistung (z.B. Präsentation, Facharbeit, o.ä.).
In den Leistungskursen ist ein Klausurersatz dagegen jeweils nur einmal während der gesamten Qualifikationsphase möglich.

In den zweistündigen Sportkursen werden statt Klausuren besondere Fachprüfungen mit sportpraktischen und sporttheoretischen Anteilen durchgeführt.

g) Wiederholung von Kursen

Die/Der Schüler/in kann Kurse einmal wiederholen. I.d.R. heißt das, dass sie/er alle Kurse eines Jahrgangs wiederholen muss.
Wiederholt sie/er Kurse, kann sie/er nur den Wiederholungskurs in die Abiturwertung einbringen!

s top Zulassungsbedingungen zum Abitur

a) Grundsätze

      • Leistungen, die die/der Schüler/in kontinuierlich im Unterricht zeigt, sind für die Beurteilung mindestens ebenso wichtig wie die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise.
      • Können die Leistungen einer/s Schülerin/s aus Gründen, die die/der Schüler/in zu vertreten hat, nicht beurteilt werden, so erhält sie/er 0 Punkte.
      • Die Verordnung über die schriftlichen Arbeiten gilt auch für die Oberstufe, sofern im folgenden nichts anderes bestimmt ist.
      • Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen
        • die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache,
        • die äußere Form
      • müssen in allen Fächern bei der Bewertung berücksichtigt werden:   bis zu 2 Notenpunkte Abzug.

     

      Im Fach Deutsch fallen solche Verstöße verstärkt ins Gewicht:   bis zu 4 Notenpunkte Abzug.
    • Kurse, die mit 0 Punkten abgeschlossen wurden, gelten als nicht belegt/besucht!

    b) Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise

    Einführungsphase (= Jahrgangsstufe 11)

    • Zwei Klausuren pro Halbjahr in D, 1./2.FS, M
    • Eine Klausur pro Halbjahr in allen anderen Fächern außer Sport.
    • In Sport ist in jedem Halbjahr eine überwiegend sportpraktische Überprüfung durchzuführen

    Qualifikationsphase (= Jahrgangsstufe 12/13)

    • Zwei Klausuren in jedem Leistungskurs
    • Eine Klausur in jedem Grundkurs zuzüglich eines weiteren Leistungsnachweises (2.schriftl. Klausur, Präsentation/Referat, Fach-/Hausarbeit)
    • In Sport in jedem Kurs eine überwiegend sportpraktische Überprüfung.

    • In themengleichen Leistungskursen ist in 12 eine inhaltsgleiche Arbeit zu schreiben, die nach einheitlichen Kriterien zu bewerten ist.

    • Im Prüfungshalbjahr:   Eine Arbeit in jedem Kurs.

    c) Notengebung

    Die schriftlichen Arbeiten machen höchstens die Hälfte der Zeugnisnote aus, die mündliche Mitarbeit, Hausaufgaben, Referate, Protokolle und andere Leistungen zusammen mindestens die andere Hälfte.

    Die Benotung in der gymnasialen Oberstufe erfolgt nach einem System von 15 Punkten. Hierbei entsprechen je nach Leistungstendenz:

    • 15 / 14 / 13 Notenpunkte = Note 1 (sehr gut)
    • 12 / 11 / 10 Notenpunkte = Note 2 (gut)
    • 09 / 08 / 07 Notenpunkte = Note 3 (befriedigend)
    • 06 / 05 / 04 Notenpunkte = Note 4 (ausreichend, weniger als 05 Notenpunkten bedeuten ein Notendefizit)
    • 03 / 02 / 01 Notenpunkte = Note 5 (mangelhaft)
    • 00 Notenpunkte = Note 6 (ungenügend) A C H T U N G ! Dieser Kurs gilt als nicht belegt.

    Ist mehr als die Hälfte der Arbeiten mit weniger als 5 Notenpunkten bewertet worden, wird die Arbeit einmal wiederholt, es gilt dann jeweils die bessere Note.

    Kurse, die mit null Punkten bewertet wurden, gelten als nicht belegt.

    Wenn es sich dabei um Pflichtkurse handelt, muss u. U. die jeweilige Jahrgangsstufe wiederholt werden.

    s top Voraussetzungen für die Fachhochschulreife

    Die allgemeine Fachhochschulreife kann erworben werden, wenn

    worden sind.

    Eine schriftliche oder mündliche Abschlussprüfung - wie bei den beruflichen Fachoberschulen - wird dagegen nicht benötigt.

    Die schulischen Voraussetzungen sind, dass

    • alle verbindlichen Fächer mit mindestens 5 Notenpunkten abgeschlossen worden sind,
    • bzw. in den einzubringenden Fächern mindestens ein Durchschnitt von 5 Notenpunkten erreicht worden sind.

    Erfüllt ein/e Schüler/in eine oder mehrere dieser Bedingungen nach der Jahrgangsstufe 12 nicht, kann sie/er nicht automatisch in die Jahrgangsstufe 13 versetzt werden.

    Das einjährige Vollzeitpraktikum muss folgende Bedingungen erfüllen:

    • Kopplung an einen Ausbildungsberuf
    • Praktikumszeugnis

    Statt des Vollzeitpraktikums ist auch möglich, ein(e)

    • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ),
    • Freiwilliges Ökologisches Jahr,
    • Berufsausbildung

    zu abzusolvieren.

    Grundwehrdienst oder Zivildienst können mit bis zu 6 Monaten auf das Praktikumsjahr angerechnet werden.


    Eine freiwillige Wiederholung der Stufe 12 oder 13 ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn die/der Schüler/in, bzw. ihre/seine Eltern dies bis spätestens 6 Wochen vor Schuljahresende schriftlich beim Schulleiter beantragen.
    Eine Wiederholung dagegen nicht mehr möglich, wenn die/der Schüler/in bereits vier Jahre in der Oberstufe verbracht hat.
    In diesem Fall muss eine weitere Wiederholung beim Staatlichen Schulamt beantragt werden.

    GGO-Kalender

    Der GGO-Kalender für das ganze Schuljahr ist auch als pdf-Datei downloadbar.

    09.08.2012, 10:00 - 12:00
    Aufnahme neuer Zwölftklässler/innen

    10.08.2012, 10:00 - 13:00
    [L] Schuljahresanfangskonferenz

    13.08.2012, 09:40 - 11:15
    [Jg.11] Begrüßung der neuen Jahrgangsstufe 11

    14.08.2012, 13:30 - 15:00
    [Jg.11] Vorstellung der Sportkurse

    14.08.2012, 15:00 - 16:30
    [Jg.12] Vorstellung der Sport-GKs

    MINT-Fächer

    Zu den sog. MINT-Fächer zählen Mathematik, Informatik, die Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik sowie Technik/Arbeitslehre. Sie sind die Grundlage unserer technischen und wissenschaftlichen Zivilisation und damit auch unseres Entwicklungs- und Wohlstandes.

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